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   RG, 12.05.1937 - V 289/36   

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https://dejure.org/1937,552
RG, 12.05.1937 - V 289/36 (https://dejure.org/1937,552)
RG, Entscheidung vom 12.05.1937 - V 289/36 (https://dejure.org/1937,552)
RG, Entscheidung vom 12. Mai 1937 - V 289/36 (https://dejure.org/1937,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Bedeutung hat es für die Berechnung der Frist des § 73 Abs. 1 ZVG., wenn der Richter nach der Aufforderung zur Abgabe von Geboten den Terminsraum verläßt mit der in der Versteigerungsniederschrift beurkundeten Erklärung, er begebe sich in sein Dienstzimmer, wo er ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    Dafür ist es erforderlich, dass der die Versteigerung durchführende Rechtspfleger während der Mindestbietzeit in dem Raum, in dem die Versteigerung stattfindet, zugegen und zur Entgegennahme von Geboten auf jedes der Grundstücke bereit ist (RGZ 142, 383, 385; 154, 397, 399), was hier nach den Protokollen in beiden Verfahren für mehr als 30 Minuten der Fall war.
  • BGH, 13.09.2001 - III ZR 228/00

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Senats bestehen die Amtspflichten des das Zwangsversteigerungsverfahren leitenden Beamten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch gegenüber dem Meistbietenden; er ist mithin Dritter im Sinne des § 839 BGB (RGZ 129, 23, 25 f.; 154, 397, 398 f.; RG HRR 1932 Nr. 1835 und 1836; JW 1934, 2842, 2843 f.; Senatsurteile vom 21. April 1958 - III ZR 218/56 - VersR 1958, 384, 385 = WM 1958, 697, 698 und vom 2. Oktober 1986 - III ZR 93/85 - VersR 1987, 256, 257 = WM 1987, 52, 53; s. auch Senatsbeschluß vom 26. Juli 2001 - III ZR 243/00 - WM 2001, 1711).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    Dafür ist es erforderlich, dass der die Versteigerung durchführende Rechtspfleger während der Mindestbietzeit in dem Raum, in dem die Versteigerung stattfindet, zugegen und zur Entgegennahme von Geboten auf jedes der Grundstücke bereit ist (RGZ 142, 383, 385; 154, 397, 399), was hier nach den Protokollen in beiden Verfahren für mehr als 30 Minuten der Fall war.
  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 243/00

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Versteigerungsgerichts

    b) In den Schutzbereich der bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks bestehenden Amtspflichten haben das Reichsgericht und der Senat neben den nach § 9 ZVG am Verfahren förmlich Beteiligten (vgl. zum Vollstreckungsschuldner zuletzt Senatsurteil vom 23. März 2000 - III ZR 152/99 - NJW 2000, 3358, 3359) zwar auch die Bieter (Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 118/89 - NJW 1991, 2759, 2760) und insbesondere den Meistbietenden einbezogen (RGZ 129, 23, 25 f.; 154, 397, 398 f.; RG HRR 1932 Nr. 1835 und 1836; Senatsurteil vom 21. April 1958 - III ZR 218/56 - VersR 1958, 384, 385; s. auch Senatsurteil vom 2. Oktober 1986 - III ZR 93/85 - VersR 1987, 256, 257 = WM 1987, 52, 53; bei dem vom Berufungsgericht und auch in der Literatur [Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839 Rn. 179] erwähnten "Nichtbietenden" dürfte es sich hingegen um einen Druckfehler beim Abdruck der Entscheidung RG HRR 1932 Nr. 1836 handeln).
  • OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96

    Zur Amtshaftung bei Pflichtverletzungen des Rechtspflegers in

    Beruht ein Versagungsgrund für den Zuschlag wie hier auf einem Verstoß des Rechtspflegers gegen die das Verfahren ordnen den Vorschriften (§§ 37, 39 ZVG), so gebührt dem Meistbietenden, in dessen verfahrensrechtlich gesicherten Rechtskreis durch den Verstoß eingegriffen wurde, grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB (vgl. RGZ 129, 23, 25; 154, 397).
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